Bananenrepublik, aber ohne Bananen
Wie ein Tabaksteuergesetz durch Kabinett und Bundestag marschierte, ohne dass jemand nachsah, ab wann es gilt
Man stellt sich eine Bananenrepublik ja immer recht farbenfroh vor. Palmen, ein Präsidentenpalast mit abblätterndem Putz, ein General mit Sonnenbrille und mehr Orden, als die Uniform tragen kann, und irgendwo im Hintergrund das Meer. Gesetze gelten dort, wie es dem Palast gerade passt, und was auf dem Papier steht, ist eher eine unverbindliche Anregung.
Inzwischen habe ich den Verdacht, dass wir uns das Klischee nur zu exotisch ausgemalt haben. Man braucht gar keine Karibik. Ein Ministerium in Berlin, ein Gesetzentwurf und ein Bundestag, der ihn durchwinkt, reichen völlig. Die Phantasieuniformen kann man sich sparen. Die Phantasie steckt neuerdings im Gesetzestext.
Was passiert ist
Die Tabaksteuer soll steigen, und zwar kräftig. Eine Packung mit 20 Zigaretten soll Anfang 2027 im Schnitt 8,77 Euro kosten, 2028 dann 9,56 Euro, 2029 10,42 Euro und 2030 schließlich 11,36 Euro. Feinschnitt und Liquids für E-Zigaretten werden ebenfalls teurer, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen- und Shisha-Tabak folgen ab März 2027. Bis 2030 rechnet der Bund mit gut zwölf Milliarden Euro Mehreinnahmen, und die gehen ausschließlich an ihn. Der Bundestag war dabei sogar deutlich über den ursprünglichen Regierungsentwurf hinausgegangen. Man hat sich also intensiv mit dem Gesetz befasst. Zumindest mit den Zahlen, die Geld bringen.
Weniger intensiv hat man sich offenbar mit der Frage befasst, ab wann das Ganze eigentlich gilt. Im Gesetz steht nämlich, wie das SPD-geführte Bundesfinanzministerium nun einräumt, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Das war dieser Mittwoch. Gemeint war der 1. Januar 2027. So steht es mehrfach in der Gesetzesbegründung, nur eben nicht im Gesetz.
Ein Sprecher spricht von einem „technischen Fehler“. Der habe bereits im Regierungsentwurf gestanden und sei auch bei den Beratungen im Bundestag nicht aufgefallen. Generalzolldirektion und Verbände seien informiert, der Fehler werde korrigiert. Und dann kommt der Satz, den man sich einrahmen sollte: Die höheren Steuersätze würden erst ab dem 1. Januar 2027 gelten, „und dabei bleibt es auch“.
Die lange Reise eines Fehlers
Man muss sich den Weg dieses Fehlers einmal in Ruhe vorstellen. Irgendwo im Finanzministerium schreibt jemand einen Referentenentwurf. Der wird abgestimmt, mit anderen Ressorts, mit Fachreferaten, mit Hausjuristen. Er geht ins Kabinett, das ihn beschließt. Er geht in den Bundestag, in die erste Lesung, in den Finanzausschuss, wo Abgeordnete aller Fraktionen samt Mitarbeitern und wissenschaftlichem Dienst darüber brüten. Verbände geben Stellungnahmen ab. Der Ausschuss ändert das Gesetz sogar, und zwar so deutlich, dass er weit über den Entwurf hinausgeht. Dann zweite und dritte Lesung, Bundesrat, Ausfertigung, Verkündung.
Und an keiner dieser Stationen liest irgendjemand den Paragrafen zum Inkrafttreten. Bei einem Steuergesetz. Also bei der Sorte Gesetz, bei der das Datum ungefähr die zweitwichtigste Information nach dem Steuersatz ist.
Ich komme aus dem Glasfaserausbau, und da kenne ich das Prinzip vom Leistungsverzeichnis. Wenn dort ein falsches Datum für die Bauzeit steht und das auf dem Weg durch Planung, Auftraggeber, Vergabe und Bauleitung niemand bemerkt, dann gibt es eine sehr unangenehme Besprechung. Und am Ende bezahlt jemand dafür. Im Gesetzgebungsverfahren gibt es eine Pressemitteilung, und am Ende bezahlt auch jemand. Nur eben nicht derjenige, der den Fehler gemacht hat.
Gilt, was dasteht, oder was gemeint war?
Jetzt wird es grundsätzlich. Im Rechtsstaat, so habe ich es jedenfalls einmal gelernt, gilt der Gesetzestext. Die Begründung hilft beim Auslegen, wenn der Text unklar ist. Aber „tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft“ ist nicht unklar. Das ist ungefähr so eindeutig, wie ein Satz in deutscher Sprache nur sein kann.
Das Ministerium löst das auf seine Weise: Das Gesetz sagt A, wir meinen B, der Zoll macht B, und A reparieren wir bei Gelegenheit. Juristisch wird das vermutlich gutgehen. Wer zahlt schon freiwillig mehr Steuern, nur weil es so im Gesetz steht, und wer klagt dagegen, dass er weniger zahlen muss? Aber dass ein Ministerium mit einem Achselzucken erklärt, der Wortlaut eines beschlossenen Gesetzes sei so nicht gemeint und werde deshalb auch nicht angewandt, das ist genau die Haltung, die man aus Ländern mit Palmen und Präsidentenpalast kennt. Dort nennt man das allerdings nicht „technischer Fehler“, sondern Dekret.
Frage an Radio Eriwan
Frage: Gilt in Deutschland, was im Gesetz steht?
Antwort: Im Prinzip ja. Es sei denn, in der Begründung steht etwas anderes, das Ministerium hat es auf seiner Webseite anders erklärt und die Generalzolldirektion wurde rechtzeitig angerufen. Dann gilt, was gemeint war. Wir empfehlen, Gesetze künftig nur noch zusammen mit einer telefonischen Auskunft des zuständigen Referats zu lesen.
Der Bürger und das Kleingedruckte
Was mich daran wirklich ärgert, ist nicht der Fehler. Fehler passieren, auch mir, auch auf der Baustelle, auch im Blog. Was mich ärgert, ist die Großzügigkeit, die der Staat sich selbst gewährt und dem Bürger nie gewähren würde.
Man versuche einmal, dem Finanzamt zu erklären, dass in der Steuererklärung zwar 2026 steht, man aber eigentlich 2025 gemeint habe, und das ergebe sich doch eindeutig aus den beigefügten Erläuterungen. Man versuche einmal, eine Frist um einen Tag zu reißen und dem Säumniszuschlag zu erklären, dass das nur ein technischer Fehler gewesen sei. Man versuche, beim Bauantrag ein falsches Flurstück einzutragen und dann zu sagen: dabei bleibt es auch. Der Bürger hat sich buchstabengetreu an Text, Frist und Formular zu halten. Der Gesetzgeber darf seinen eigenen Text als Vorschlag betrachten.
Zwei Tage, zwei Gesetze, ein Muster
Wer gestern hier mitgelesen hat, kennt die Verpackungsverordnung und ihren Passierschein A38. Dort gilt eine EU-Pflicht seit August, die Kommission empfiehlt, sie zu ignorieren, Deutschland verzichtet bis Februar 2027 auf Bußgelder, und das Parlament sucht noch nach einer Ausnahme. Das Gesetz gilt also, soll aber nicht gelten.
Heute gilt ein Gesetz, aber anders, als es dasteht. Man könnte daraus fast eine kleine Typenlehre des modernen Regierens machen. Das Gesetz, das gilt, aber ignoriert werden soll. Das Gesetz, das gilt, aber nicht so gemeint ist. Fehlt eigentlich nur noch das Gesetz, das nicht gilt, aber trotzdem angewandt wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch das noch erleben.
Das verbindende Element ist immer dasselbe. Es wird viel Energie in die Frage gesteckt, wie viel Geld ein Gesetz bringt oder welches politische Signal es sendet. Für die Frage, ob es in der Praxis überhaupt funktioniert und ob es handwerklich sauber ist, bleibt offenbar keine Zeit mehr. Dafür gibt es ja hinterher die Korrektur, die Übergangsfrist, die Nichtanwendungsempfehlung und die Pressemitteilung.
Das Ende vom Lied
Die Raucher wird es kaum trösten, dass sie die höhere Steuer nun doch erst im Januar zahlen und nicht schon ab heute. Die Steuer kommt trotzdem, und sie kommt in vier Stufen. Das ist der einzige Teil des Gesetzes, bei dem ich mir sicher bin, dass er genau so umgesetzt wird, wie er gemeint ist.
In der echten Bananenrepublik hätte man wenigstens das Meer. Bei uns gibt es dafür einen Sprecher, der in Berlin erklärt, dass es dabei bleibt. Man soll ja nicht undankbar sein.
Quelle: WELT, „Tabaksteuer: Finanzministerium korrigiert Fehler im Gesetz – Rauchen wird ab Januar teurer“, 21. Oktober 2026.
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