Immer dasselbe: Wenn die Glasfaserbohrung die Gasleitung findet
Obermichelbach ohne Gas, vier alte Fragen und eine, die in dieser Branche niemand stellt
Am Mittwochabend, dem 7. Oktober, hat in Obermichelbach eine Erdbohrung für den Glasfaserausbau eine Gasleitung getroffen. Nicht irgendeine, sondern nach Angaben des Netzbetreibers infra Fürth eine Hochdruckleitung, und zwar in der Rothenburger Straße. Der Betreiber hat die Hauptleitung in der Nacht komplett abgeriegelt, die Feuerwehr hat gesperrt und gemessen, das Restgas durfte bis tief in die Nacht kontrolliert entweichen. Seit Donnerstagmorgen gräbt ein Spezialunternehmen nach der Schadstelle. Der ganze Ort ist bis auf Weiteres ohne Gas, und wann sich das ändert, kann derzeit niemand sagen.
Eine Gefahr für die Bevölkerung bestand laut Behörden nicht. Das ist die gute Nachricht, und sie ist nicht selbstverständlich.
Obermichelbach liegt im Landkreis Fürth, also in meinem Landkreis. Ich baue seit 2013 Glasfaser. Ich lese solche Meldungen deshalb mit einem Gefühl, das irgendwo zwischen Fremdschämen und Wiedererkennen liegt. Den Text kenne ich nämlich schon. Es wechseln nur der Ortsname und die Sparte.
Was man weiß, und was nicht
Zur Ursache steht in der Berichterstattung nichts. Ich kenne sie auch nicht, und ich werde hier keinem Unternehmen etwas unterstellen, das ich nicht belegen kann. Bekannt ist lediglich, dass eine "Fremdfirma" gebohrt hat. Das Wort stammt aus der Perspektive des Gasnetzbetreibers und heißt übersetzt: nicht unsere Leute. Mehr sagt es nicht.
Was ich allerdings kenne, sind die Fragen, die jetzt gestellt werden. Es sind immer dieselben vier.
Frage eins: Fehlbedienung
Eine Bohrung unter der Oberfläche ist kein Blindflug, aber sie ist auch kein Spaziergang. Ob in Obermichelbach eine gesteuerte Spülbohrung oder eine Erdrakete unterwegs war, geht aus dem Bericht nicht hervor. Der Unterschied ist erheblich. Bei der Spülbohrung wird der Bohrkopf von oben geortet und gelenkt, was nur so gut funktioniert wie der Mann am Ortungsgerät und der Mann am Steuerhebel. Die Erdrakete dagegen fliegt, einmal ausgerichtet, dorthin, wohin der Boden sie lässt. Ein Stein, eine Schichtgrenze, und sie kommt woanders an als geplant.
Frage zwei: War die Spartenauskunft ungenau
Das ist die Lieblingsantwort der Ausführenden, und sie ist nicht immer falsch. Leitungspläne sind Dokumente mit Vergangenheit. Eingemessen vor Jahrzehnten, auf eine Bordsteinkante bezogen, die es seit dem zweiten Straßenumbau nicht mehr gibt. Die Netzbetreiber wissen das selbst am besten, weshalb in praktisch jeder Leitungsauskunft derselbe Satz steht: Angaben zu Lage und Verlegetiefe sind unverbindlich, mit Abweichungen ist zu rechnen. Wer sich auf den Plan beruft, beruft sich also auf ein Papier, das ihm ausdrücklich gesagt hat, dass er sich nicht darauf verlassen soll.
Frage drei: Hat die Auskunft überhaupt jemand angefordert
Die Erkundigungspflicht liegt beim ausführenden Unternehmen. Das steht in den Unfallverhütungsvorschriften und im DVGW-Hinweis GW 315, und jeder, der einen Bagger besteigt, sollte es gehört haben. Früher war die Auskunft ein Gang zum Versorger mit Wartezeit. Heute ist sie bei den meisten Betreibern ein Online-Portal und eine Sache von Minuten.
Ich hätte gewettet, dass dieser Fall deshalb selten geworden ist. Die Wette hätte ich verloren. Die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg wertet ihre Schäden am Gasnetz jedes Jahr aus, und sowohl 2023 als auch 2025 hatte nicht einmal die Hälfte der Verursacher vor Baubeginn eine Leitungsauskunft eingeholt. Nicht einmal die Hälfte, bei einer kostenlosen Auskunft, die man vom Schreibtisch aus bekommt.
Frage vier: Hat sie jemand beachtet
Die Auskunft existiert. Sie liegt beim Generalunternehmer im Projektordner, sauber abgelegt und mit Datum versehen. Gebohrt hat aber der Nachunternehmer des Nachunternehmers, und bei dem lag sie nicht auf dem Armaturenbrett. Oder sie lag dort, galt aber für den Abschnitt von vorgestern. Papier, das vorhanden ist, und Papier, das auf der Baustelle gelesen wird, sind zwei verschiedene Dinge.
Die fünfte Frage: Wie tief
Es gibt eine Variante, die in dieser Aufzählung meistens fehlt und die bei grabenlosen Verfahren gern der eigentliche Punkt ist: die Tiefe. Der Plan zeigt, wo eine Leitung in der Straße liegt. Wie tief sie liegt, zeigt er oft gar nicht oder nur als Wert, auf den niemand wetten würde. Im Bericht ist ausdrücklich von einer tief im Boden liegenden Leitung die Rede.
Die Antwort des Regelwerks darauf ist schlicht. Die genaue Lage ist vor Ort festzustellen, durch Ortung, Suchschlitze, Handschachtung. Wo eine Leitung gekreuzt wird, ist sie vorher freizulegen. Bei Hochdruckleitungen verlangen die Betreiber in aller Regel zusätzlich eine Einweisung vor Ort, bevor im Schutzstreifen überhaupt jemand ein Werkzeug anfasst.
Nur: Ein Suchschlitz ist ein Loch in der Straße. Er kostet Zeit, er kostet Oberfläche, und er ist genau das, was man mit dem grabenlosen Verfahren eigentlich vermeiden wollte. Wer bohrt, um nicht graben zu müssen, hat einen eingebauten Anreiz, auch dort nicht zu graben, wo er müsste. Ob das in Obermichelbach so war, weiß ich nicht.
Was die Zahlen hergeben
Mein Gefühl sagt, dass solche Treffer häufiger werden. Ich habe nachgesehen, ob das jemand gezählt hat, und die erste Erkenntnis ist: bundesweit niemand. Eine amtliche Statistik über Leitungsschäden im Tiefbau gibt es in Deutschland nicht. Es gibt Ausschnitte.
Die VHV-Versicherung meldet, dass 2023 jeder zweite Tiefbauschaden in ihrem Bestand ein Leitungsschaden war. Die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg zählte an ihrem Gasnetz 350 Rohrleitungsschäden durch Tiefbau im Jahr 2023 und 242 im Jahr 2025, mit Erdraketen aus dem Breitbandausbau als zweithäufigster teurer Ursache. Ende 2022 traf dort in Priort-Elstal eine Erdrakete eine Hochdruckleitung, und über tausend Haushalte saßen tagelang ohne Gas da. Wer das mit Obermichelbach vergleicht, muss nur den Ortsnamen austauschen. Die Statistik des DVGW führt mechanische Fremdeinwirkung mit knapp 28 Prozent als größte Einzelursache der sofort meldepflichtigen Ereignisse an Gasleitungen.
Ob es mehr wird, lässt sich daraus nicht sauber ablesen. Die VHV sieht den Anteil beschädigter Gasleitungen seit 2015 deutlich steigen, in Berlin und Brandenburg sind die Fallzahlen zuletzt gesunken. Mein Gefühl bleibt also ein Gefühl, und genau das ist der Befund.
Wie es aussieht, wenn jemand zählt, zeigen die Niederlande. Dort gibt es ein gesetzliches Melderegister. Rund 40.000 Grabungsschäden pro Jahr, seit Jahren stabil, obwohl die Zahl der gemeldeten Grabungen um mehr als ein Viertel gestiegen ist. Man kann dort sagen, dass etwa jede zwanzigste Grabung mit einem Schaden endet. Wir können das nicht.
Die Frage, die niemand stellt
Wenn ein Zug entgleist, kommt die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung. Wenn ein Flugzeug verunglückt, kommt die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, und für Schiffe gibt es dasselbe noch einmal. Diese Stellen haben einen Auftrag, der in unserer Branche unbekannt ist: Sie klären, was passiert ist und warum, sie veröffentlichen das Ergebnis, und sie klären ausdrücklich nicht, wer schuld ist. Die Schuldfrage ist Sache der Gerichte. Die Ursachenfrage ist Sache aller, die morgen denselben Fehler machen könnten.
Wenn eine Bohrung eine Hochdruckleitung trifft, kommt die Versicherung. Sie klärt die Haftung, und die Akte bleibt intern. Der Netzbetreiber meldet das Ereignis an eine Statistik, die zählt, aber nicht erzählt. Die Berufsgenossenschaft und die Staatsanwaltschaft erscheinen nur, wenn jemand verletzt wurde, und suchen dann Verantwortliche. In keinem dieser Verfahren ist vorgesehen, dass die Kolonne im Nachbarlandkreis etwas daraus lernt.
Schlimmer noch: Weil alles über die Haftung läuft, hat jeder Beteiligte einen guten Grund, möglichst wenig zu sagen. Die Luftfahrt hat dieses Problem vor Jahrzehnten gelöst, indem sie Lernen und Bestrafen getrennt hat. In den USA untersucht die Behörde, die Flugzeugabstürze aufklärt, übrigens auch schwere Pipeline-Unfälle. Bei uns erfährt die Branche vom einzelnen Fall genau das, was in der Zeitung steht.
Bitte keine Bundesstelle für Bohrkopfangelegenheiten
An dieser Stelle müsste jetzt die Forderung nach einer neuen Behörde kommen. Sie kommt nicht. Ich bin kein Freund überbordender Bürokratie, und ich habe keine Lust, einer Branche, die schon an Genehmigungen, Nachweisen und Formblättern erstickt, noch ein Meldeformular mit Durchschlag zu verordnen. Ein Polier, der abends nach einem Treffer zwölf Seiten ausfüllen soll, füllt sie so aus, dass er seine Ruhe hat.
Die Luftfahrt kennt auch dafür ein Vorbild, und es ist kein Amt. In den USA gibt es seit 1976 ein freiwilliges, vertrauliches Meldesystem, in dem Piloten und Lotsen Beinahe-Unfälle schildern können, ohne dass ihnen daraus ein Strick gedreht wird. Ausgewertet wird das Muster, nicht der Mensch.
So etwas ließe sich für den Tiefbau heute mit erstaunlich wenig Aufwand bauen, und hier kommt die Künstliche Intelligenz ins Spiel. Ich arbeite seit Längerem täglich mit diesen Werkzeugen, mit mehreren nebeneinander, und halte sie für eine echte Bereicherung, wenn man jedes dort einsetzt, wo es stark ist. Was die Sprachmodelle besonders gut können, ist genau die Arbeit, an der solche Meldesysteme bisher scheitern: aus unordentlichem Material geordnetes machen.
Der Kolonnenführer spricht zwei Minuten ins Telefon, in der Sprache, die er am besten beherrscht, und schickt drei Fotos dazu. Kein Formular. Die Maschine macht daraus einen Datensatz mit immer denselben Feldern: Verfahren, Sparte, Auskunft vorhanden oder nicht, vor Ort geortet oder nicht, Tiefe laut Plan, Tiefe in der Wirklichkeit. Sie entfernt Namen, Firmen und Hausnummern. Und sie legt den Fall zu den anderen, bis ein Muster sichtbar wird, etwa dass ein bestimmtes Verfahren bei einer bestimmten Leitungsart auffällig oft danebengeht.
Noch einfacher wäre der Blick in die Akten, die es schon gibt. Bei den Versicherern und den Netzbetreibern liegen tausende Schadensberichte, jeder für sich abgeschlossen und abgelegt. Sie anonymisiert auszuwerten, wäre für eine Maschine eine Sache von Tagen und für die Branche das erste Mal, dass sie ihre eigenen Fehler im Zusammenhang sieht.
Zwei Dinge muss man dabei richtig machen, und das weiß jeder, der mit diesen Werkzeugen ernsthaft arbeitet. Erstens ist die Maschine so gut wie das, was man ihr gibt, und wo etwas fehlt, ergänzt sie es gern selbst. Die Felder müssen deshalb eng sein, und über die Auswertung schaut jemand, der schon einmal in einer Baugrube stand. Das ist keine Schwäche der Technik, sondern normale Arbeitsteilung. Zweitens löst Technik das Schweigen nicht. Solange eine ehrliche Meldung gegen den Meldenden verwendet werden kann, meldet niemand. Das zu regeln ist keine Frage der Software, sondern eine von Verbänden, Versicherern und Netzbetreibern, die sich an einen Tisch setzen müssten. Eine Behörde braucht es dafür nicht.
Immer dasselbe
Die Rechnung geht ohnehin für niemanden auf. Ein Feuerwehreinsatz, ein Spezialunternehmen, eine abgeriegelte Hochdruckleitung und ein Ort ohne Gas kosten mehr als jeder Suchschlitz, den man je hätte graben können. Dazu kommt ein Schaden, der in keiner Rechnung auftaucht. Wer Anfang Oktober in einem kalten Haus sitzt, unterscheidet nicht zwischen einer einzelnen Kolonne und dem Glasfaserausbau an sich. Für ihn hat "die Glasfaser" das Gas abgestellt.
Ich warte jetzt auf die Meldung zur Ursache. Erfahrungsgemäß kommt sie entweder gar nicht oder als Dreizeiler, in dem steht, dass alle erforderlichen Unterlagen vorlagen. Danach wird es still, bis zum nächsten Ortsnamen.
Immer dasselbe ist es nicht, weil die Leute nichts lernen wollen. Es ist immer dasselbe, weil niemand aufschreibt, was es zu lernen gäbe.
Quellen: nordbayern.de, "Hauptleitung bei Fürth durchbohrt: Obermichelbach ohne Gas", 8. Oktober 2026; NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, Pressemitteilungen vom 26. April 2024 und 13. Februar 2026; VHV-Bauschadenbericht Tiefbau und Infrastruktur; DVGW, Bestands- und Ereignisdatenerfassung Gas 2011 bis 2022; RDI, Zahlen zu Grabungsschäden in den Niederlanden 2022
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