Haustür, Glasfaser und die Grenze zur Nötigung


Die Nürnberger Nachrichten berichten heute über eine Hauseigentümerin im Nürnberger Nordosten, die mit Vertretern im Auftrag der Deutschen Telekom Erfahrungen gemacht hat, die sie offenbar zur Androhung anwaltlicher Schritte veranlasst haben. Der Artikel spricht von "unlauteren Methoden" bei der Haustürakquise für den Glasfaserausbau. Mehr ist hinter der Paywall, aber der Teaser reicht, um das Muster zu erkennen — denn das Muster ist bekannt.

Der Glasfaserausbau in Deutschland ist ein infrastrukturpolitisch wichtiges Projekt. Das steht außer Frage. Was ebenso außer Frage steht: Der Vertrieb rund um diesen Ausbau hat in Teilen Methoden entwickelt, die mit seriösem Geschäftsgebaren wenig zu tun haben. Subunternehmen, die im Namen großer Netzbetreiber auftreten, stehen unter erheblichem Akquisedruck. Das überträgt sich auf das Verhalten gegenüber Eigentümern und Mietern.

Was passiert konkret? Vertreter erscheinen unangekündigt an der Haustür. Sie präsentieren Vertragsunterlagen. Sie formulieren Dringlichkeit, die in dieser Form nicht besteht. Manchmal wird der Eindruck erweckt, eine Zustimmung sei ohnehin nur Formsache. Manchmal wird mit Fristen gearbeitet, die rechtlich keine Grundlage haben. Das sind keine Einzelfälle.

Wer als Eigentümer in dieser Situation sitzt, ist strukturell im Nachteil. Die Vertreter sind geübt, kennen die Einwände und haben Antworten parat. Der Eigentümer steht im Hausflur, unvorbereitet, und soll binnen Minuten einer Duldungsvereinbarung oder einem Nutzungsrecht für Leerrohre und Glasfaserkabel zustimmen. Dass Frau Raum in Nürnberg offenbar bereits mit einem Anwalt gedroht hat, spricht dafür, dass der Druck erheblich war.

Dabei ist die Rechtslage für Eigentümer eigentlich klar, auch wenn sie in der Praxis unbequem sein kann. Seit der TKG-Novelle 2021 hat sich einiges verändert — Netzbetreiber haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Zugang zu Gebäuden, und Eigentümer können die Verlegung von Glasfaser nicht ohne weiteres verweigern. Aber dieses Recht auf Zugang ist kein Freifahrtschein für Überrumpelung. Es gibt Verfahren, Ankündigungspflichten, Zumutbarkeitsgrenzen. Ein Vertreter, der abends an der Haustür klingelt und auf sofortiger Unterschrift besteht, bewegt sich außerhalb dieser Grenzen — rechtlich wie menschlich.

Ich habe zu diesem Thema ein Buch geschrieben: "Glasfaser — Was Sie schon immer wissen wollten." Eines der Kapitel befasst sich genau mit der Situation, in der Eigentümer und Mieter mit dem Glasfaserausbau konfrontiert werden — was rechtlich gilt, was man wissen muss, bevor man unterschreibt, und wie man mit Vertretern umgeht, die es eilig haben. Die Kernbotschaft ist einfach: Niemand muss an der Haustür unterschreiben. Wer unter Druck gesetzt wird, darf und sollte um Bedenkzeit bitten. Wer eine Vereinbarung nicht versteht, unterschreibt sie nicht.

Der Glasfaserausbau ist sinnvoll. Schlechter Vertrieb schadet ihm. Er schafft Misstrauen bei genau den Eigentümern, auf deren Kooperation der Ausbau angewiesen ist. Das ist kurzsichtig — und es ist vermeidbar.

Quelle https://www.nn.de/wirtschaft/hausturgeschafte-wegen-glasfaserausbau-nurnberger-vermieterin-drohte-schon-mit-anwalt-1.15124008

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