Denken heißt vergleichen: Was an den Windkraft-Mythen wirklich dran ist


Walter Rathenau hat einmal gesagt: Denken heißt vergleichen. Genau so gehe ich auch an meine eigenen Themen heran – zwei Dachstühle nebeneinander legen, zwei Zahlen nebeneinander legen, zwei Behauptungen nebeneinander legen, und schauen, was übrig bleibt. Nach den PV-Bränden in Fürth und Polling und dem Tauben-Beitrag ist jetzt Windkraft dran. Genauer: Infraschall, Abstandsregeln, Eisfall, Brandschutz, Schattenwurf und Vogelschlag – sechs Behauptungen, die in der Debatte ständig durcheinandergeworfen werden. Vorweg: Ich bin kein Akustiker und kein Ornithologe. Ich vergleiche nur, was an Zahlen und Quellen vorliegt.

Infraschall: zwei Studien, zwei Realitäten

Die behördliche Linie ist seit Jahren stabil: Umweltbundesamt, Bayerisches Landesamt für Umwelt und die baden-württembergische LUBW kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass Infraschall von Windkraftanlagen bereits im Nahbereich deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegt. Ein wissenschaftlicher Nachweis gesundheitlicher Beeinträchtigungen unterhalb dieser Schwelle steht bis heute aus.

Diese Linie hat allerdings eine Vorgeschichte, die zeigt, wie leicht sich in diesem Feld auch Behörden irren können: 2009 veröffentlichte die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) eine Studie mit auffällig hohen Infraschallwerten für Windkraftanlagen – jahrelang das Hauptargument von Windkraftgegnern. 2021 räumte die Behörde einen Rechenfehler ein: Eine fehlerhafte Umrechnung des Drucksignals hatte zu einer Überschätzung um 36 Dezibel geführt, umgerechnet ein Faktor von etwa 4.000. Der Fehler ist korrigiert, die alte Zahl geistert aber bis heute durch Foren und Bürgerinitiativen – ein Muster, das ich aus meiner eigenen PV-Recherche zur Fraunhofer-Statistik nur zu gut kenne.

Aktuell sorgt eine Studie aus dem Kreis Paderborn (Mai 2026) für Aufsehen: Die Arbeitsgruppe um den emeritierten Herzchirurgen Christian-Friedrich Vahl fand einen statistischen Zusammenhang zwischen Windkraftdichte und Herzinsuffizienz-Diagnosen in vier Gemeinden. Was in vielen Artikeln als „Mainzer Studie“ läuft, stammt allerdings vom „Institut für Infraschallforschung“, das seit 2022 keine Anbindung mehr an die Universitätsmedizin Mainz hat – die Uniklinik selbst distanziert sich ausdrücklich von der Verwendung ihres Namens. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW verweist zudem darauf, dass die Universität Mainz eine frühere Studie desselben Autors zum gleichen Thema bereits zurückgezogen habe. Korrelation zwischen zwei Gemeindepaaren ist zudem nicht dasselbe wie ein kausaler Nachweis.

Auf der anderen Seite steht eine im Juni 2026 veröffentlichte schwedische Messstudie (Universitäten Uppsala und Gävle, Applied Acoustics), die mit einer neuen, direkten Messmethode zeigt, dass moderner Windkraft-Infraschall gepulst statt gleichmäßig ist – ein Detail, das ältere Modellrechnungen offenbar nicht abbilden. Ein gesundheitliches Risiko beweist auch diese Studie nicht, sie zeigt aber, dass pauschale Standardmodelle der Realität nicht immer gerecht werden.

Mein Zwischenfazit: Beide Seiten zitieren Studien, die entweder methodisch angreifbar oder institutionell verwässert sind. Was fehlt, ist eine große, sauber kontrollierte Langzeitstudie ohne Interessenbindung auf beiden Seiten – und die gibt es bisher nicht.

Abstandsregeln: sechs Zahlen, sechs verschiedene Dinge

Hier wird es besonders unübersichtlich, weil munter Äpfel mit Birnen verglichen werden. Die folgende Tabelle sortiert, was tatsächlich hinter den kursierenden Meterangaben steckt:

Zahl

Bedeutung

Quelle

150–300 m

Infraschall bereits deutlich unter der Wahrnehmungsschwelle

LUBW-Messprojekt 2013–2015

200 m

Infraschall unter Wahrnehmungsschwelle bei anderem Anlagentyp (2–3 MW, 140 m Nabenhöhe)

Bayerisches Landesamt für Umwelt

700 m

Infraschall messtechnisch nicht mehr vom Windhintergrund unterscheidbar

LUBW, dieselbe Studie

700 m

Politisch empfohlener Vorsorgeabstand für die Regionalplanung

Landesregierung Baden-Württemberg

~2.000 m

10H-Regel: Zehnfache Anlagenhöhe, primär landschaftsästhetisch begründet

Bayerische Bauordnung (Art. 82)



Der entscheidende Punkt: Die bayerische 10H-Regel wurde nicht primär mit Infraschall begründet, sondern mit dem Landschaftsbild und der Akzeptanz der Windkraft in der Bevölkerung – bei der Anhörung im Landtag 2014 lehnten 11 von 12 geladenen Sachverständigen den Gesetzentwurf ab. Trotzdem wird die 2-Kilometer-Regel in Debatten gerne als stille Bestätigung gelesen, dass „sogar Bayern“ eine gesundheitliche Gefahr sieht. Das ist genau die Art von Verwechslung zwischen einer politischen Planungsentscheidung und einem physikalischen Messwert, die eine sachliche Debatte verhindert.

Eisfall und Eiswurf: ein eingehegtes Restrisiko

Eiswurf bezeichnet Eis, das sich vom drehenden Rotor löst und weggeschleudert wird – bei Blattspitzengeschwindigkeiten von bis zu 288 km/h kann das mehrere hundert Meter weit fliegen. Eisfall meint Eis, das von einer stillstehenden oder trudelnden Anlage senkrecht abfällt. Als Sicherheitsabstand gilt die Faustregel 1,5 mal die Summe aus Nabenhöhe und Rotordurchmesser. Moderne Anlagen verfügen über automatische Eiserkennung, die die Anlage bei Vereisung abschaltet oder in Trudelbetrieb versetzt, teils ergänzt durch Rotorblattheizung. Die bayerischen Behörden bewerten das verbleibende Risiko als technisch beherrschbares Restrisiko – die Haftung im Schadensfall bleibt allerdings beim Betreiber.

Brand: kontrolliertes Abbrennen ist hier Realität, nicht Legende

Ein interessanter Kontrast zu meinem PV-Beitrag: Dass Feuerwehren brennende Häuser mit PV-Anlage einfach kontrolliert abbrennen lassen, ist laut einem Feuerwehrsprecher aus Karlsruhe schlicht falsch – die Feuerwehr löscht, schaltet die Anlage nur vorher stromlos. Bei Windkraftanlagen dagegen ist das kontrollierte Abbrennen seit einer Empfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes von 2008 tatsächlich Standardvorgehen. Brennt die Gondel in bis zu 250 Metern Höhe, kommt keine Drehleiter hin. Also wird ein Sperrgürtel von mindestens 500 Metern gezogen, bei Wind bis zu 1.000 Meter in Windrichtung, und die Anlage brennt kontrolliert ab. Grund: 500 bis 600 Liter Öle und Fette in der Gondel als zusätzliches Brandgut, herabstürzende Rotorblattteile, und die Notwendigkeit, die Anlage erst stromlos zu schalten, bevor sich überhaupt jemand nähern darf. Zwei Technologien, zwei völlig unterschiedliche Realitäten – aber in der öffentlichen Wahrnehmung wird beides oft munter vermischt.

Schattenwurf: die am klarsten geregelte Frage

Hier ist die Rechtslage vergleichsweise eindeutig: Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz darf der astronomisch maximal mögliche Schattenwurf ein Wohnhaus nicht länger als 30 Stunden im Jahr und 30 Minuten am Tag treffen. Wird dieser theoretische Grenzwert überschritten, erhält die Anlage eine Abschaltautomatik. Die tatsächliche, meteorologisch wahrscheinliche Beschattungsdauer liegt in der Praxis deutlich niedriger, oft bei nur rund acht Stunden im Jahr. Auch der Versuch, über Schattenwurf eine steuerliche Grundstückswertminderung durchzusetzen, ist laut Finanzrechtsprechung nur in Ausnahmefällen erfolgreich – die Hürden liegen hoch.

Vogelschlag: Die Datenlage ist selbst die Kontroverse

Anders als bei Infraschall oder Schattenwurf gibt es hier nicht einmal eine belastbare bundesweite Zahl. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende stellt klar, dass bisher keine repräsentativen, fachwissenschaftlich abgesicherten Schlagopferzahlen vorliegen – nur Hochrechnungen aus einzelnen Untersuchungsgebieten. Die meistzitierte Fledermaus-Zahl von 250.000 Tieren pro Jahr stammt aus einer Studie von 2011, bevor die heute verbreiteten nächtlichen Abschaltautomatiken für Fledermäuse überhaupt existierten – dasselbe Muster wie bei meiner PV-Fraunhofer-Zahl: eine alte Studie, seither veränderte Rahmenbedingungen, trotzdem weiterzitiert, als wäre nichts geschehen.

Zum Größenvergleich wird oft angeführt, dass Hauskatzen und Glasfassaden laut NABU-Schätzungen um ein Vielfaches mehr Vögel töten als Windkraftanlagen. Das stimmt zahlenmäßig, greift aber methodisch zu kurz: Windkraft trifft überproportional langlebige Großvögel und Greifvögel mit niedrigen Reproduktionsraten, während Katzen und Glasscheiben vor allem häufige Singvögel treffen. Die reine Kopfzahl sagt daher wenig über die tatsächliche Wirkung auf gefährdete Populationen aus – ein Fall, in dem ein rechnerisch korrekter Vergleich trotzdem in die Irre führen kann, wenn man die falsche Einheit vergleicht.

Fazit

Denken heißt vergleichen, hat Rathenau gesagt – aber es kommt darauf an, was man womit vergleicht. Bei den Abstandsregeln werden eine Messgrenze, eine Nachweisgrenze, eine politische Vorsorgeempfehlung und eine landschaftsästhetische Bauvorschrift in einen Topf geworfen, als wären sie dieselbe Aussage. Bei Vogelschlag wird die schiere Opferzahl verglichen, obwohl die betroffenen Arten und ihre Populationsdynamik entscheidend sind. Bei Infraschall zitieren beide Lager Studien, die entweder überholt, methodisch fragwürdig oder institutionell verwässert sind. Und beim Brandverhalten wird ausgerechnet die Anlage zu Unrecht verdächtigt (PV), bei der die andere (Windkraft) tatsächlich kontrolliert abbrennt.

Was danach übrig bleibt, ist selten die dramatische Schlagzeile, sondern fast immer eine Frage der sauberen Einordnung: Wer misst was, wo, mit welchem Anlagentyp, und wird das mit einer politischen Entscheidung verwechselt? Genau diese Fragen werde ich mir in den kommenden Beiträgen zu einzelnen Punkten – vermutlich zuerst Infraschall und die Mainzer Studie im Detail – noch genauer vornehmen.

Bleibt skeptisch – auch bei den eigenen Vermutungen.

— Sven

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