Batterie-Tsunami in der Mietwohnung: Wer denkt eigentlich an die Brandlast?


Ausgerechnet in dieser Woche, in der die Feuerwehren in Bayern wieder wegen der Hitze im Dauereinsatz waren, meldet ein Hamburger Energieversorger den nächsten Schritt der Energiewende ins Wohnzimmer: Rabot Energy bringt mit der Marstek E Venus einen Batteriespeicher, der explizit auch ohne eigene PV-Anlage funktioniert. Einfach in die Steckdose, per dynamischem Tarif laden, wenn der Strom billig ist, und abends wieder einspeisen. Die "Powerbank fürs ganze Haus", wie es in der Berichterstattung heißt.

Ich habe nichts gegen das Prinzip. Ich habe seit Jahren mit Netzinfrastruktur zu tun, und dass Speicher eine zentrale Rolle bei der Stabilisierung volatiler Erzeugung spielen, ist unbestritten. Was mich stutzig macht, ist eine Frage, die in der ganzen Euphorie bislang praktisch nirgends auftaucht: Was macht das eigentlich mit der Brandlast in unseren Gebäuden – speziell in Mehrfamilienhäusern, wo diese Geräte jetzt in großer Zahl und in Eigenregie der Mieter installiert werden?

Die Statistik sagt: alles halb so wild

Schaut man sich die Zahlen an, wirkt die Sorge zunächst überzogen. Die RWTH-Aachen-Studie vom Dezember 2024 beziffert das jährliche Brandrisiko von Heimspeichern auf gerade einmal 0,0049 Prozent – eine Größenordnung, die mit Wäschetrocknern (0,0037 Prozent) oder Kühlschränken (0,0012 Prozent) vergleichbar ist, und die rund 50-mal niedriger liegt als das allgemeine Hausbrandrisiko. Verantwortlich dafür ist vor allem der fast vollständige Umstieg auf LFP-Zellen (Lithium-Eisenphosphat), die deutlich stabiler sind als die älteren NMC-Systeme und weniger anfällig für das gefürchtete thermische Durchgehen.
Das ist eine gute Nachricht. Nur bezieht sie sich auf ein bestimmtes Szenario: den klassischen PV-Heimspeicher, fachgerecht durch einen Elektriker im Keller oder Hauswirtschaftsraum installiert, mit Abstand zu brennbaren Materialien und in aller Regel im Einfamilienhaus.

Was die Feuerwehrverbände tatsächlich sagen

Wer sich durch die einschlägigen Papiere von AGBFbund, DFV und vfdb arbeitet, merkt schnell, wovon dort eigentlich die Rede ist. Die Fachempfehlung "Risikoeinschätzung Lithium-Ionen-Speichermedien" nennt als zentrale Gefährdungsmerkmale die hohe Energiedichte, das thermische Durchgehen mit rascher Brandausbreitung und starker Rauchentwicklung sowie die elektrischen Gefahren an den Anlagenteilen. Zur Bekämpfung solcher Brände wird ausschließlich Wasser mit hohem Kühleffekt empfohlen – und selbst dann ist der Totalverlust der betroffenen Anlage meist nicht zu verhindern.

Die Empfehlungen zu größeren Speichersystemen gehen noch weiter: Bei Kapazitäten über 50 kWh werden eigene, brandschutztechnisch abgetrennte Aufstellräume mit Rauchableitung und Druckentlastung gefordert, im begründeten Einzelfall sogar die Einstufung als Sonderbau. Das komplette Regelwerk – von der VDE-Anwendungsregel für Lithium-Ionen-Heimspeicher (ursprünglich 2014 als freiwilliger Sicherheitsleitfaden entstanden) bis zu den Empfehlungen der Feuerwehrverbände – geht durchgehend von einem definierten, kontrollierten Aufstellort aus. Jemand hat sich Gedanken gemacht, wo das Ding steht, wie es belüftet wird, welchen Abstand es zu brennbarem Material hat.

Von alledem ist bei einem Steckerspeicher, der in Minuten ohne Werkzeug und ohne Elektriker in Betrieb genommen wird, keine Rede.

Vom Keller ins Wohnzimmer – eine Verschiebung, die niemand reguliert hat
Genau hier liegt für mich der eigentliche Bruch, den die aktuelle Berichterstattung übersieht. Die "ist doch sicher wie ein Wäschetrockner"-Argumentation stimmt für das Szenario, das die zugrundeliegenden Studien tatsächlich untersucht haben. Sie sagt aber nichts darüber aus, was passiert, wenn:
der Aufstellort nicht mehr der Keller, sondern das Wohnzimmer, der Flur oder das Kinderzimmer ist – dort, wo eben eine Steckdose frei ist,
die Installation nicht mehr durch eine Elektrofachkraft erfolgt, sondern durch den Mieter selbst, ganz im Sinne des Plug-and-Play-Versprechens,
Fluchtwege in Mehrfamilienhäusern (Treppenhaus, Flur) tangiert werden, obwohl genau das nach den bestehenden Merkblättern ausgeschlossen sein soll,
sich die Zahl solcher Geräte pro Gebäude und Etage kumuliert, ohne dass irgendjemand – Vermieter, Hausverwaltung, Feuerwehr – einen Überblick hat, wie viele Speicher in welchem Zustand im Haus verteilt herumstehen.

Im einschlägigen Photovoltaikforum finden sich bereits jetzt, bei den etablierten Marstek-Speichern für Balkonkraftwerke, Berichte über Fehlkonfigurationen bei mehreren Geräten an einer Leitung und wochenlange Funkstille des Herstellersupports bei Defekten. Das sind keine Horrorszenarien, aber sie zeigen: Genau die Fachkraft, die im klassischen Modell Installationsfehler abfängt, fällt beim Konsumgerät weg – während gleichzeitig die Regelwerke, an denen sich die niedrigen Risikozahlen festmachen, exakt diese Fachinstallation voraussetzen.

Wer haftet eigentlich?

Damit ist die Brandlast-Frage keine rein technische mehr, sondern auch eine rechtliche. Im Akkudoktor-Forum diskutieren Mieter bereits, ob und wie ein Vermieter der Aufstellung eines Speichers zustimmen muss, weil Akkus grundsätzlich als Brandlast gelten. Was mir dabei fehlt: eine klare Antwort auf die Frage, wer im Schadensfall haftet, wenn ein Mieter ein zertifiziertes, aber selbst installiertes Gerät im Wohnzimmer betreibt – die Wohngebäudeversicherung des Vermieters, die Hausratversicherung des Mieters, oder am Ende keiner von beiden, weil die Installation außerhalb der vorgesehenen Bedingungen erfolgte?

Fazit: Gute Technik, ungeklärter Rahmen
Ich will nicht in Panikmache verfallen – die zugrundeliegende Zellchemie ist tatsächlich sicherer geworden, und die absoluten Risikozahlen sind niedrig. Aber "niedriges Risiko unter Laborbedingungen" und "niedriges Risiko unter Realbedingungen in drei Millionen Mietwohnungen" sind zwei verschiedene Aussagen, und aktuell wird die zweite unter Berufung auf die erste verkauft. Bevor der nächste Batterie-Tsunami durch deutsche Mehrfamilienhäuser rollt, wäre es an der Zeit, dass VDE, Feuerwehrverbände und Versicherer ein Update liefern, das explizit für steckerfertige Consumer-Speicher in Mietwohnungen gilt – und nicht nur für den Elektriker-Keller-Fall von 2014.

Bis dahin gilt: Wer sich so ein Gerät anschafft, sollte es nicht direkt neben das Sofa stellen.

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