Stalldorf, ein Umspannwerk und die Frage, wer am Ende wirklich profitiert
Ute Mündlein hat in ihrem neunsieben.digital-Newsletter kürzlich einen Batteriepark in Stalldorf erwähnt, Landkreis Würzburg, 1,63 Hektar, Inbetriebnahme Sommer 2029, garniert mit einer Milchmädchenrechnung zur Stromversorgung von Riedenheim während der Sommerferien. Charmant, wie sie das macht. Ich mag diese Zahlenspiele, sie machen abstrakte Megawattstunden greifbar. Nur: Wer mit mir schon länger unterwegs ist, weiß, dass ich an der Stelle nicht stehenbleibe, wo eine nette Zahl steht. Ich will wissen, warum das Ding dort steht, wo es steht, und warum es so gebaut wird, wie es gebaut wird.
Die Rechtsgrundlage, die kaum jemand kennt
Der eigentliche Treiber hinter der aktuellen Welle an Großbatteriespeichern neben Umspannwerken ist eine Änderung im Baugesetzbuch, konkret § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB. Stand-Alone-Speicher gelten seither als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, wenn sie sich in einem Radius von maximal 200 Metern zu einem Umspannwerk oder Kraftwerk befinden, das Umspannwerk eine Verbindung von Höchst- zu Hochspannung oder Hoch- zu Mittelspannung aufweist, und der Speicher selbst mindestens 4 Megawatt leistet. Kein Bebauungsplan nötig, kein jahrelanges Vorlaufverfahren, direkt zum Bauantrag. Das ist der Unterschied zwischen "Projekt dauert sieben Jahre" und "Projekt dauert zwei Jahre", und genau deshalb gibt es gerade einen regelrechten Run auf Flächen im 200-Meter-Radius um jedes nennenswerte Umspannwerk in Deutschland. Es gab übrigens Bestrebungen, den Radius für die unmittelbare Nähe unter 100 Metern wieder einzuschränken, um Platz für Werkserweiterungen freizuhalten. Im Geothermiebeschleunigungsgesetz wurde das wieder gekippt. Die 200 Meter bleiben.
Warum Stalldorf trotzdem den langen Weg geht
Interessant wird es an der Stelle, wo Theorie auf Verwaltungspraxis trifft. Obwohl Stalldorf die Privilegierung locker erfüllen würde, läuft dort ein reguläres Bauleitplanverfahren, Bebauungsplan "Batteriespeicherpark Stalldorf" plus Flächennutzungsplanänderung. Das ist keine Ironie des Schicksals, sondern gesunder Pragmatismus. Die bundesweite Privilegierung ist rechtlich noch jung, und wer schon einmal erlebt hat, wie eine einzige erfolgreiche Klage ein Genehmigungsverfahren um Jahre zurückwirft, versteht, warum Gemeinde und Investor Eco Stor lieber den wasserdichten Weg über eine eigene Satzung gehen. Dazu kommen ohnehin verpflichtende Prüfungen, die die Privilegierung nicht ersetzt: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Umweltbericht, Lärmschutzgutachten nach TA-Lärm. Man spart sich also nicht die Hausaufgaben, man spart sich nur das unsichere Verfahren drumherum.
Der Netzanschluss steht bereits seit Dezember 2024 als verbindliche Reservierung, seit Januar liegen die Netzanschlussverträge mit Netze BW vor. Bauantrag ist für Februar 2027 vorgesehen, Baubeginn Ende 2027, Inbetriebnahme Sommer 2029, deckungsgleich mit dem, was Ute bereits genannt hat.
Zahlen, die die Rechnung präziser machen
Zur Kapazität: Eco Stor projektiert seine Standardanlagen in Deutschland typischerweise mit rund 100 Megawatt Leistung und 238 Megawattstunden Kapazität, was ziemlich genau in Utes Schätzung von rund 240 MWh liegt. Bemerkenswert ist das Erweiterungspotenzial: Auf der Pachtfläche ließe sich die Kapazität dank offener Container-Bauweise auf über 700 MWh brutto skalieren, ohne die im Bebauungsplan festgesetzte Höhenbegrenzung von 4 Metern für die Container zu sprengen. Nur Transformatoren (bis 6,7 Meter) und Blitzschutzmasten (bis 9 Meter) dürfen darüber hinaus.
Die Frage, die bei solchen Projekten immer im Raum steht
Brandschutz. LFP-Zellen (Lithium-Eisenphosphat) statt klassischer Lithium-Ionen-Chemie, hohe thermische Stabilität, Rauch- und Gassensorik pro Container, automatische Netztrennung im Störfall, integriertes Gas-Löschsystem, bauliche Abschottung der Container als eigene Brandabschnitte. Die gängige Feuerwehrtaktik bei solchen Anlagen ist ohnehin nicht das Löschen des betroffenen Moduls, sondern das kontrollierte Ausbrennenlassen bei gleichzeitiger Kühlung der Nachbareinheiten. Wer das kennt, weiß: Das ist Stand der Technik, keine Beruhigungspille.
Was für Riedenheim dabei herausspringt
739 Einwohner, ein Gewerbesteueraufkommen im niedrigen sechsstelligen Bereich, dazu langfristige Pachteinnahmen für die Flächeneigentümer. Für eine Landgemeinde ohne nennenswerte zusätzliche Infrastrukturlast (kein Kanalbau, kein Straßenausbau) ist das eine der unaufgeregtesten Formen kommunaler Wertschöpfung, die man sich vorstellen kann. Die Bürgerbeteiligung läuft ordentlich, aktuell die frühzeitige Auslegung, im Herbst/Winter 2026 die formelle Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit erneuter vierwöchiger Einwendungsfrist.
Mein Fazit
Ute hat mit ihrer Ferien-Milchmädchenrechnung den Einstieg geliefert, den ein Newsletter liefern soll: eine Zahl, die hängen bleibt. Was dahintersteht, ist eine ziemlich handfeste Blaupause dafür, wie die nächste Generation von Batteriespeichern in Deutschland gebaut wird, nämlich immer dort, wo bereits ein Umspannwerk mit ausreichender Spannungsebene steht, und rechtlich zunehmend über die Privilegierung statt über den klassischen Bebauungsplan, auch wenn Stalldorf hier noch den sichereren, altmodischen Weg wählt. Die Überschlagungen ereignen sich, aber diesmal auf der sicheren Seite des Zauns.
Was immer Sie machen, machen Sie es gut.
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