Jede fünfte Empfehlung vom Amt
Es gibt Gesetzesvorhaben, die man erst beim zweiten Lesen versteht, und solche, die man beim zweiten Lesen lieber nicht verstanden hätte. Der Digitale-Medien-Staatsvertrag Teil 2 gehört zur zweiten Sorte. Aufmerksam geworden bin ich durch ein Video von Prof. Christian Rieck, der das Thema mit der ihm eigenen spieltheoretischen Nüchternheit seziert. Danach habe ich mir angesehen, was tatsächlich im Entwurf steht. Es ist nicht weniger beunruhigend geworden.
Worum es geht
Medienpolitik ist in Deutschland Ländersache. Deshalb regeln die 16 Bundesländer über die Rundfunkkommission per Staatsvertrag, was im Fernsehen, im Radio und inzwischen auch im Netz gilt. Teil 1 des neuen Digitale-Medien-Staatsvertrags ist bereits beschlossen. Teil 2 ist der große Umbau, und zu dem gibt es seit Ende September einen Diskussionsentwurf mit 186 Seiten. Die öffentliche Anhörung läuft noch bis zum 13. November 2026.
Der Kern, um den es mir geht: Plattformen mit algorithmischen Empfehlungen, also YouTube, Instagram, TikTok, Facebook und Co., sollen verpflichtet werden, mindestens jede fünfte Empfehlung aus einem privilegierten Pool zu ziehen. 20 Prozent. Die Zahl steht im Entwurf noch in Klammern, und es gibt eine Variante, nach der sich die Quote nur auf Empfehlungen aus dem Bereich Information und Bildung bezieht. Entschieden ist also noch nichts. Gedacht ist es aber schon.
Wer in den Pool darf
Früher hieß das Ganze „Public Value“, auf Deutsch ungefähr „gesellschaftlich wertvoll“. Weil das nach Gesinnungsprüfung klang, heißt es jetzt „Angebote mit vielfaltsförderndem Mehraufwand“. Ein Begriff, den man aufschreiben, aber nicht aussprechen kann, ohne dass einem jemand ein Glas Wasser reicht.
Den Status vergeben die Landesmedienanstalten, für jeweils drei Jahre. Die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekommen ihn automatisch, ohne Prüfung. Presseangebote, die dem Pressekodex und dem Deutschen Presserat unterliegen, sollen ebenfalls privilegiert sein. Alle anderen dürfen sich bewerben und müssen nachweisen, dass sie mehr Nachrichten, mehr Eigenproduktion und mehr Redaktionspersonal haben als der Durchschnitt ihrer Kategorie.
Man muss kein Mathematiker sein, um zu sehen, wie das für einen Ein-Mann-Blog ausgeht.
Ein persönlicher Exkurs
Ich habe svensagt.de 2009 gegründet, weil die Lokalzeitung bei Themen, die mich vor der Haustür interessierten, schlicht nicht stattfand. Das war nicht als Protest gedacht, eher als Notwehr. Nach dem Entwurf wäre die Lokalzeitung in der Logik dieses Staatsvertrags vielfaltsfördernd, mein Blog nicht. Das Medium, das die Lücke gelassen hat, wird bevorzugt. Das Medium, das die Lücke gefüllt hat, wird nach hinten sortiert.
Vielfalt durch Bevorzugung der Etablierten. Man muss das zweimal lesen, und es wird beim zweiten Mal nicht logischer.
Was die Spieltheorie dazu sagt
Prof. Rieck verweist in seinem Video auf eine Arbeit der Ökonomen Timothy Besley und Andrea Prat aus dem Jahr 2006. Sie untersuchen, unter welchen Bedingungen Regierungen Medien „einfangen“ können. Das Ergebnis lässt sich grob so zusammenfassen: Je weniger unabhängige Medien es gibt und je teurer der Marktzutritt für neue ist, desto leichter fällt es, die verbleibenden auf Linie zu bringen. Pluralität ist nicht nur ein schönes Wort, sondern der eigentliche Schutzmechanismus.
Eine Quote, die etablierten Anbietern einen garantierten Platz im Feed verschafft, erhöht genau diese Zutrittskosten für alle anderen. Nicht durch Verbot, sondern durch Verdrängung. Das ist eleganter als Zensur und deshalb schwerer zu greifen.
Was die Gegenseite sagt
Fairerweise: Die Länder haben ein Argument, und es ist nicht dumm. Die Algorithmen von YouTube und Co. sind heute auch nicht neutral. Sie sind auf Verweildauer optimiert, von Konzernen in Kalifornien und Peking, die keinem deutschen Gesetzgeber Rechenschaft schulden. Wer mit Wut länger im Feed hält, wird belohnt. Aus dieser Sicht wäre eine Quote kein Eingriff in einen freien Markt, sondern ein Gegengewicht zu einem bereits verzerrten.
Nur: Die Antwort auf einen intransparenten Algorithmus aus Kalifornien kann nicht ein Algorithmus mit Behördenstempel aus Mainz sein. Wenn das Problem fehlende Transparenz und fehlende Wahlfreiheit ist, dann ist die Lösung Transparenz und Wahlfreiheit. Ein Schalter für den chronologischen Feed, offengelegte Kriterien, das Recht, Empfehlungen ganz abzuschalten. Das alles kann man regeln, ohne dass eine Behörde entscheidet, wessen Inhalte ich zuerst sehe.
Im Prinzip ja
Frage an Radio Eriwan: Ist es wahr, dass der Staat künftig bestimmt, was ich auf YouTube sehe?
Antwort: Im Prinzip nein. Er bestimmt nur, was Sie in jedem fünften Fall zuerst sehen. Und das auch nicht der Staat, sondern eine staatsfern organisierte Anstalt, deren Kriterien der Staat festlegt. Und es ist auch noch nicht beschlossen, sondern nur entworfen. Aber im Prinzip ja.
Was man tun kann
Ein Staatsvertrag braucht die Zustimmung aller 16 Landtage. Fällt einer aus, ist das Ding gescheitert. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg, und der beginnt mit der Anhörung, die noch bis 13. November läuft. Mitreden darf dort jeder, nicht nur Verbände und Sender. Den Entwurf und den Weg zur Stellungnahme gibt es auf der Seite der Rundfunkkommission der Länder. Ich habe meine Stellungnahme geschrieben. Es wäre schön, wenn ich nicht der Einzige bliebe.
Sonst sehen wir uns in drei Jahren wieder, im Feed. Auf Platz fünf, wenn es gut läuft.
Quellen
Prof. Christian Rieck: Video zum Digitale-Medien-Staatsvertrag Teil 2
Rundfunkkommission der Länder: Diskussionsentwurf DMStV Teil 2 (PDF)
Jörg Schieb: Digitale-Medien-Staatsvertrag – Neue Spielregeln für KI, Feeds und Medienmacht
Norbert Häring: Wie der Staat bestimmen will, wessen Inhalte wir im Internet zu sehen bekommen
Besley, Timothy / Prat, Andrea (2006): Handcuffs for the Grabbing Hand? Media Capture and Government Accountability. American Economic Review 96(3), S. 720–736.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen