Alpine Divorce, zweiter Akt: Diesmal ging es bergauf

 


Ein Notruf aus 2.600 Metern, zwei Begleiter auf dem Weg zum Gipfel und eine Debatte, die gerade erst angefangen hatte, sich zu beruhigen.

Beim Großglockner-Fall habe ich mich im Podcast schon einmal ausgiebig aufgeregt. Ich dachte ehrlich gesagt, damit sei das Thema für mich erledigt, bis die Berufung entschieden ist. Dann kam dieser Sonntag, und mit ihm eine Meldung aus dem Hochkönigmassiv, bei der man zweimal lesen muss, um zu glauben, dass da nicht ein Zahlendreher in der Richtung steckt. Die Begleiter sind nicht abgestiegen, um Hilfe zu holen. Sie sind weiter hinauf.

Was am Königsjodler passiert ist

Drei junge Deutsche steigen am Samstagnachmittag in den Königsjodler ein. Wer den Klettersteig nicht kennt: Er gilt als einer der anspruchsvollsten der Ostalpen, rund 1.700 Höhenmeter bis hinauf zum Matrashaus auf 2.941 Metern, und er ist nichts, womit man nachmittags beginnt. Die Bergrettung Mühlbach nennt den Einstieg in ihrer Aussendung schlicht viel zu spät. Dazu kam eine ausgesprochen schlechte Wetterprognose und die eindringliche Warnung einer anderen Bergsteigerin. Alle drei Punkte wurden ignoriert.

Im Bereich des Notausstiegs, auf etwa 2.600 Metern, geht bei einem der drei nichts mehr. Erschöpft, unterkühlt, gegen 19 Uhr setzt der 20-Jährige einen Notruf ab. Seine beiden Begleiter steigen trotzdem weiter und erreichen in der Nacht das Matrashaus, das um diese Jahreszeit bereits geschlossen hat. Man muss sich das kurz bildlich vorstellen: Ein Kamerad sitzt im Schneetreiben fest, und die Entscheidung lautet, zu einer zugesperrten Hütte zu gehen.

Der Rettungshubschrauber konnte wegen des Wetters nicht fliegen. Elf Bergretter stiegen zu Fuß auf und erreichten den jungen Mann kurz vor Mitternacht, inzwischen bei einem weiteren Kälteeinbruch mit kräftigem Schneefall. Der Abstieg durch das Birgkar fand angeseilt im Tiefschnee statt, bei etwa 20 Zentimetern Neuschnee, unsichtbarem Steig, Absturzgefahr und abgehenden Schneerutschen. Um 8.18 Uhr am Sonntagmorgen war die Mannschaft an der Erichhütte. Vierzehn Stunden Einsatz, nach Aussage der Bergrettung lebensgefährlich für alle Beteiligten. Der Pongauer Bezirksleiter Gerhard Kremser geht davon aus, dass der 20-Jährige eine weitere Nacht dort oben vermutlich nicht überlebt hätte.

Die beiden Begleiter blieben zunächst auf dem Berg. Der Ortsstellenleiter riet ihnen am Telefon dringend davon ab, ebenfalls durchs Birgkar abzusteigen, sie nahmen am Sonntag den Normalweg Richtung Arthurhaus. Die Alpinpolizei ermittelt.

Der Vergleich, der sich aufdrängt

Natürlich wird der Fall sofort neben den Großglockner gelegt. Zur Erinnerung: Im Januar 2025 war ein Paar im Winter über den Stüdlgrat unterwegs. Der Mann, deutlich erfahrener, ließ seine 33-jährige Lebensgefährtin gegen zwei Uhr nachts rund 50 Meter unter dem Gipfel zurück, um Hilfe zu holen. Sie erfror. Das Landesgericht Innsbruck verurteilte ihn im Februar 2026 wegen grob fahrlässiger Tötung zu fünf Monaten bedingter Haft und 9.600 Euro Geldstrafe. Der Richter, selbst Bergretter, sah bei ihm die Führungsverantwortung: zu spät gestartet, unzureichend geplant, die Partnerin nicht über die Anforderungen aufgeklärt, kein rechtzeitiger Notruf. Beide Seiten sind in Berufung gegangen. Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Innsbruck war für Oktober oder November angepeilt, hat bis heute aber nicht stattgefunden. Rechtskräftig ist also nichts.

Ich halte es für wichtig, die beiden Fälle nicht in einen Topf zu werfen, auch wenn das Internet das bereits erledigt. Am Glockner ging es um die Frage, ob jemand, der Hilfe holen will, vorher und dabei genug getan hat. Am Hochkönig stellt sich eine viel einfachere Frage, und genau das macht sie so unangenehm. Niemand ist zum Hilfeholen abgestiegen. Der Notruf kam vom Zurückgelassenen selbst. Die beiden anderen haben das Gipfelziel über den Kameraden gestellt, so jedenfalls liest sich der bisherige Stand.

Fairerweise gehört dazu: Wir kennen bislang nur die Darstellung der Bergrettung. Was die drei untereinander besprochen haben, ob der Erschöpfte die anderen vielleicht sogar weggeschickt hat, weiß ich nicht. Bis die Ermittlungen etwas anderes ergeben, gilt für die beiden die Unschuldsvermutung. Nur ändert das an einem Punkt wenig. Die Retter haben dem jungen Mann am Telefon ausdrücklich gesagt, er dürfe keinesfalls allein absteigen. Allein gelassen hatten ihn da schon andere.

Woher der Begriff eigentlich kommt

Seit dem Glockner-Prozess geistert das Schlagwort Alpine Divorce durch die sozialen Netzwerke, und eine Suchmaschinen-KI erklärte mir heute allen Ernstes, es handle sich um ein Phänomen, das nach diesem Unglück entstanden sei. Das ist hübsch, aber falsch. Soweit ich das nachvollziehen kann, stammt der Ausdruck aus einer Kurzgeschichte von Robert Barr vom Ende des 19. Jahrhunderts, An Alpine Divorce, in der ein Ehemann seine Frau auf einer Bergtour loswerden will. Ein literarischer Mordplan also, kein juristischer Fachbegriff. Dass ausgerechnet dieser Titel jetzt an realen Tragödien klebt, sagt mehr über unsere Kommentarspalten als über die Fälle selbst. Der Richter in Innsbruck hat die mediale Vorverurteilung übrigens ausdrücklich strafmildernd berücksichtigt.

Was am Ende bleibt

Am Berg gibt es einen Grundsatz, der älter ist als jede Rechtsprechung: Wer gemeinsam losgeht, bildet eine Gefahrengemeinschaft. Das ist keine romantische Seilschaftsfolklore, sondern der Grund, warum man überhaupt zu zweit oder zu dritt geht. Ob daraus im Einzelfall eine strafrechtliche Pflicht wird, entscheiden in Österreich jetzt Staatsanwaltschaft und Gerichte, und ich bin kein Jurist. Aber man braucht kein Strafgesetzbuch, um zu wissen, dass man einen unterkühlten Freund im aufziehenden Schneesturm nicht sitzen lässt, um eine verschlossene Hütte zu erreichen.

Und dann sind da noch die elf, über die in solchen Meldungen immer nur ein Halbsatz fällt. Ehrenamtliche, die nachts bei Neuschnee und Lawinengefahr ihr eigenes Leben riskieren, weil drei Leute eine Warnung, eine Wetterprognose und die Uhr ignoriert haben. Kremser hat es am Ende auf einen Satz gebracht, den ich gern in jede Hüttentür schnitzen würde: Die Berge laufen nicht davon.

Die Kameraden offenbar schon.

Quellen

Salzburg24: Von Begleitern zurückgelassen: Bergrettung holt 20-Jährigen nach 14 Stunden vom Hochkönig, 01.11.2026

VOL.AT / APA: Mann bei 14-Stunden-Einsatz aus Bergnot in Salzburg gerettet, 01.11.2026

5min.at: Von Begleitern verlassen: Kletterer (20) aus 2.600 Metern gerettet, 01.11.2026

bergsteigen.com: Der Schuldspruch im Glockner-Drama-Prozess, 19.02.2026

VOL.AT / APA: Großglockner-Prozess geht nach Berufung in die zweite Instanz, Februar 2026

Der Standard: Wie es im Großglockner-Fall nach der Berufung nun weitergeht, Februar 2026

SN.at: Freundin erfror am Großglockner: Berufungsprozess findet wohl erst im Spätherbst statt, Juni 2026

ORF: Prozess zu Tod auf Großglockner gestartet, Februar 2026

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